"Nicht alles, was im Internet geht, ist auch erlaubt“

12.07.2012

Rechtsanwältin Martina Waldmann erklärt die juristischen Zusammenhänge
Das Internet ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, für Schüler ist es Arbeitswerkzeug und Freizeit-Tummelplatz zugleich. Die Möglichkeiten, die es bietet, sind beinahe unendlich, aber genau das ist das Problem, denn: „Nicht alles, was im Internet geht, ist auch erlaubt“, sagte die Freiburger Rechtsanwältin Martina Waldmann, die am Mittwoch auf Einladung vom Elternbeirat der Zinzendorfschulen, dem Schulwerk und der Rechtsanwaltskammer Freiburg über das Thema „Jugendliche – Täter und Opfer im Internet“ sprach.
In spannenden knappen zwei Stunden brachte sie rund 40 Eltern und Lehrern in einer für Nicht-Juristen verständlichen Sprache die Problematik näher. „Allein im Jahr 2010 wurden im Internet 900 Millionen Songs heruntergeladen“, sagte sie, „und vieles davon nicht ganz legal.“
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers und selbst dann kann nicht alles frei verwendet werden. Oft haben beispielsweise Verlage noch Rechte an Werken. „Das Urheberrecht hat durchaus seinen Sinn“, betonte die Anwältin, „denn viele Künstler und Publizisten sind auf die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bild angewiesen.“
Entscheidend beim Download von Songs, Filmen, Texten und Fotos sei, ob diese danach privat oder öffentlich genutzt werden. „Privat ist fast alles, öffentlich fast nichts erlaubt“, so Martina Waldmann. Selbst gekaufte CDs dürfen für enge Freunde und Verwandte kopiert werden – sofern sie über keinen Kopierschutz verfügen. Natürlich liege es auf der Hand, dass aktuelle Kinofilme und die Top 100 der Charts nicht legal heruntergeladen werden können, auch von Webseiten sogenannter „Südsee-Dienste“, wie etwa www.kino.to, bei dem die Domain „to“ für das Königsreich Tonga steht, stünden „quasi unter Generalverdacht“. Ansonsten sei der Download von Filmen und Musik zu privaten Zwecken „meist okay“.
Das Hauptproblem sind der Anwältin zufolge nicht Downloads, sondern Uploads, die – in Tauschbörsen manchmal sogar unbeabsichtigt – über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auch das Hochladen eines Karaoke-Videos, bei dem geschützte Titel gesungen werden oder eines Videos, bei dem im Hintergrund ein Chart-Hit läuft, ist illegal.
Wenn doch mal ein Brief von einem Abmahn-Anwalt ins Haus flattert, beinhaltet dieser auch eine Unterlassungserklärung. Martina Waldmann riet dringend dazu, sich selbst einen Anwalt zu nehmen, denn die von den Abmahnanwälten formulierten Unterlassungserklärungen seien oft ungünstig. Auch warnte sie: „Rufen Sie nie selbst in den Abmahnkanzleien an, Sie reden sich um Kopf und Kragen!“
Auch auf das Cybermobbing ging die Anwältin kurz ein, „obwohl das an den Zinzendorfschulen nicht das Problem ist, denn die Schule ist hier sehr engagiert.“ Vorbeugen, wie etwa an den Zinzendorfschulen durch ein Handy-Verbot, sei der erste Schritt. Ansonsten rät sie Mobbing-Opfern, zum Anwalt zu gehen. „Eine Unterlassungserklärung hat in der Praxis häufig Erfolg.“

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